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Verletztes Tier gefunden: Was tun, wen anrufen?

Du hast ein Tier gefunden, das Hilfe braucht – und fragst dich, wer jetzt zuständig ist. Die Antwort hängt davon ab, ob es verletzt ist, ob es ein Wildtier ist und ob es jemandem gehört.

5 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 27.09.2026Redaktion Save Our AnimalsEntwurf · tierärztliche Prüfung ausstehend
Eine Helferin kniet am Straßenrand und nähert sich vorsichtig einem scheuen Straßenhund

Bild: KI-generiert für Tierhelfer-Wissen – symbolische Darstellung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verletzt oder in Gefahr? Erst dich selbst schützen, dann Tierarzt-Notdienst oder Tierrettung anrufen. Eingeklemmt: Feuerwehr 122.
  • Reh, Hase, Fuchs & Co. nie mitnehmen – das ist ein Eingriff in fremdes Jagdrecht. Polizei 133 oder den Jäger rufen.
  • Jungvögel und Rehkitze sind meist nicht verlassen. Beobachten statt mitnehmen.
  • Hund oder Katze: Chip beim Tierarzt oder Tierheim auslesen lassen, Fund der Gemeinde melden.
  • Tierquälerei: akut → Polizei 133; sonst Amtstierarzt oder Tierschutzombudsstelle – auch anonym.

Ist das Tier verletzt oder in Gefahr, schütz zuerst dich selbst und ruf dann den tierärztlichen Notdienst oder die Tierrettung an – bei einem eingeklemmten Tier die Feuerwehr (122). Wildtiere wie Rehe oder Hasen nimmst du nie mit, sondern verständigst Polizei (133) oder Jäger. Einen gefundenen Hund oder eine Katze lässt du auf einen Chip auslesen und meldest den Fund der Gemeinde. Der Entscheidungsweg in drei Fragen:

Tier in Not · Entscheiden

Tier gefunden – was tun?

1Ist das Tier verletzt oder in akuter Gefahr?
JaErst dich selbst schützen (Straße, Bissgefahr). Tier sichern, Tierarzt-Notdienst oder Tierrettung anrufen. Eingeklemmt oder gefangen: Feuerwehr 122.
NeinBeobachte kurz aus Abstand und geh zu Schritt 2.
2Ist es ein Wildtier?
Reh, Hase, Fuchs, Wildschwein, Fasan …Nicht mitnehmen – das ist in Österreich ein Eingriff in fremdes Jagdrecht. Polizei 133 oder den Jäger verständigen.
Igel, Vogel, andere WildtiereErst eine Wildtierstation anrufen. Jungvögel sind oft nicht verlassen: 1–2 Stunden beobachten, ob die Eltern füttern.
3Hund oder Katze – wem gehört das Tier?
Chip auslesen lassenBeim Tierarzt, im Tierheim oder beim Tierschutzverein – meist kostenlos. Hunde müssen in Österreich gechippt und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert sein.
Kein Chip, kein HalterFund bei der Gemeinde (Fundbehörde) melden. Findet sich niemand, kümmert sich die Behörde mit dem Amtstierarzt um die Unterbringung.
Quellen: Wiener Tierschutzverein (Wildtier/Haustier gefunden), Land Burgenland (Fundtiere), oesterreich.gv.at (Heimtierdatenbank), § 137 StGB (Eingriff in fremdes Jagdrecht), BirdLife Österreich. Nummern: tierhelferwissen.com/notfall

Erst du, dann das Tier: sicher helfen

Ein verletztes, verängstigtes Tier kann beißen oder kratzen – auch wenn es sonst lieb ist. Und viele Tiere werden an Straßen gefunden.

  • Sichere dich ab: Warnweste, Warndreieck, Abstand zum Verkehr.
  • Nähere dich langsam und von der Seite, sprich ruhig, schau dem Tier nicht starr in die Augen.
  • Trag Handschuhe oder nimm eine Decke oder Jacke, um ein kleines Tier aufzunehmen. Wildtiere greifst du am Rumpf.
  • Transport: in einer geschlossenen Box oder einem Karton mit Luftlöchern. Größere Hunde auf einer Decke – wenn möglich zu zweit.
  • Gib nichts zu fressen und keine Milch, bevor ein Tierarzt das Tier gesehen hat.

Wie du Blutungen stillst und ein verletztes Tier transportierst, steht ausführlich in unserem Ratgeber Erste Hilfe bei Hund und Katze.

Wen rufe ich an?

Situation Zuerst Danach
Tier eingeklemmt, im Schacht, in einer Leitung, in akuter Gefahr Feuerwehr 122 Tierrettung deines Bundeslands
Verletztes Haustier Tierärztlicher Notdienst bzw. Tierklinik Gemeinde, Chip prüfen lassen
Wildunfall Polizei 133 oder örtlicher Jäger –
Verletztes Wildtier, Jungtier, Vogel Erst anrufen: Wildtierstation deines Bundeslands –
Tier zugelaufen oder gefunden Gemeinde (Fundbehörde) Fundtier-Portal des Landes
Tierquälerei, die gerade passiert Polizei 133 Amtstierarzt, Tierschutzombudsstelle
Hund im heißen Auto Polizei 133 –

Die Nummern der Tierrettungen, Notdienste und Wildtierstationen für alle Bundesländer findest du im Notfall-Verzeichnis.

Hund oder Katze gefunden

  1. Chip auslesen lassen – beim nächsten Tierarzt, im Tierheim oder beim Tierschutzverein. Das geht schnell und kostet meist nichts.
  2. Fund bei der Gemeinde melden. Sie ist in erster Instanz zuständig. Lässt sich der Halter nicht finden, sorgt die Bezirksverwaltungsbehörde mit dem Amtstierarzt für die Unterbringung.
  3. In den Fundtier-Portalen nachsehen – mehrere Länder haben eigene, etwa das Tierschutzportal Oberösterreich, die Tiersuche Niederösterreich oder die Fundtierdatenbank Salzburg.

Welche Datenbank ist die richtige?

Hunde müssen in Österreich gechippt und in der amtlichen Heimtierdatenbank registriert sein – das ist heimtierdatenbank.ehealth.gv.at. Die ähnlich klingende Seite heimtierdatenbank.at ist ein privates Register. Katzen sind oft zusätzlich bei privaten Anbietern wie Animal Data oder PETCARD eingetragen. Deshalb beim Auslesen alle Register abfragen lassen.

Streunende Katzen

In Österreich müssen Katzen mit regelmäßigem Freigang kastriert sein, außer sie werden zur Zucht verwendet. Streunende Katzen sind daher ein Fall für Tierschutzvereine, die sie einfangen, tierärztlich versorgen und kastrieren. Genau das ist auch die wirksamste Hilfe für Straßentiere in unseren Partnerländern.

Wildtiere: helfen, ohne zu schaden

Reh, Hase, Fuchs, Wildschwein, Fasan, Ente

Diese Tiere sind jagdbares Wild und gehören dem Jagdausübungsberechtigten. Wer sie mitnimmt – auch tot von der Straße –, begeht in Österreich einen Eingriff in fremdes Jagdrecht (§ 137 StGB). Verständige die Polizei (133) oder den örtlichen Jäger. Welche Arten jagdbar sind, regeln die Länder unterschiedlich.

Andere Wildtiere – Igel, Singvögel, Eichhörnchen, Fledermäuse – brauchen Hilfe, wenn sie sichtbar verletzt sind, nicht fliehen können, an einem gefährlichen Ort sitzen oder als nachtaktive Tiere tagsüber herumirren. Ruf in jedem Fall zuerst eine Wildtierstation an, bevor du ein Tier mitnimmst.

Jungvogel gefunden

Meist sind es Ästlinge: befiedert, mit kurzem Schwanz, sie verlassen das Nest, bevor sie fliegen können – und werden noch rund zwei Wochen von den Eltern gefüttert. Beobachte aus Abstand ein bis zwei Stunden. Nur wenn kein Altvogel kommt oder der Vogel in Gefahr ist, setz ihn in der Nähe erhöht in einen Busch und ruf eine Station an.

Rehkitz gefunden

Nicht anfassen, nicht mitnehmen. Die Geiß lässt ihr Kitz absichtlich allein und kommt zum Säugen zurück. Riecht das Kitz nach Menschen, kann sie es verstoßen. Ist es verletzt: den Jäger verständigen.

Igel im Herbst

Ein junger Igel in einer Box mit Handtuch: So transportiert man ihn richtig – mit Handschuhen, geschlossen und ruhig. Keine Milch geben.
Ein junger Igel in einer Box mit Handtuch: So transportiert man ihn richtig – mit Handschuhen, geschlossen und ruhig. Keine Milch geben.

Gesunde Jungigel brauchen im Herbst meist keine Hilfe. Die Wildtierhilfe Wien nennt für November ein Gewicht von etwa 600 Gramm; Schweizer Igelstationen setzen 500 Gramm als Minimum an, 600–700 g seien besser. Wichtiger als das Gewicht ist der Eindruck: Ein Igel, der tagsüber unterwegs ist, taumelt, Fliegenmaden hat oder Atemgeräusche macht, gehört sofort zur Igelstation oder zum Tierarzt. Nicht füttern: Obst, Gemüse, Getreide, Milchprodukte.

Tierquälerei melden: So geht's in Österreich

Passiert es gerade oder ist ein Tier in akuter Gefahr, ruf die Polizei (133). Bei Vernachlässigung oder schlechter Haltung ist der Amtstierarzt zuständig – bei der Bezirkshauptmannschaft, in Städten mit eigenem Statut beim Magistrat. Hinweise nehmen auch die Tierschutzombudsstellen der Länder entgegen, auf Wunsch anonym.

Damit deine Meldung wirkt

  • Ort, Datum und Uhrzeit notieren
  • Fotos oder Videos – nur wenn du dich dabei nicht in Gefahr bringst
  • Was genau hast du gesehen? Wie viele Tiere? Wie lange schon?
  • Zeugen und deren Kontakt
Bundesland Tierschutzombudsstelle Telefon
Burgenland Amelie Göschl 057 600 2960
Kärnten Dr.in Jutta Wagner 050 536 37000
Niederösterreich Dr.in Lucia Giefing 02742 9005 15578
Oberösterreich Dr.in Cornelia Rouha-Mülleder 0732 7720 14281
Salzburg Mag. Alexander Geyrhofer 0662 8042 3461
Steiermark Dr.in Karoline Schlögl 0316 877 3966
Tirol Dr. Martin Janovsky 0512 508 3247
Vorarlberg Dr.in Ruth Sonnwender 05574 511 42099
Wien DI.in Eva Persy 01 318 00 76 75079

Quelle: Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit des Gesundheitsministeriums und Landesseiten, abgerufen am 27.09.2026.

Tier in Not im Ausland gesehen?

Im Urlaub in Rumänien, Bulgarien, Ungarn oder der Türkei ein Tier gesehen, das Hilfe braucht? Schick uns Standort, Fotos und eine kurze Beschreibung auf WhatsApp. Wir prüfen, ob einer unserer Partner vor Ort helfen kann.

Häufige Fragen

Darf ich eine gefundene Katze behalten?

Nicht einfach so. Ein Fundtier gehört zunächst weiter seinem Halter. Melde den Fund bei der Gemeinde, lass den Chip auslesen und schau in die Fundtier-Portale deines Bundeslandes. Findet sich niemand, klärt die Behörde, wie es weitergeht – frag dort, ob du das Tier aufnehmen kannst.

Ist heimtierdatenbank.at die offizielle Datenbank?

Nein. Die amtliche Heimtierdatenbank des Gesundheitsministeriums liegt unter heimtierdatenbank.ehealth.gv.at (Zugang mit ID Austria). heimtierdatenbank.at ist ein privates Register. Beim Chip-Auslesen fragt die Praxis am besten alle Datenbanken ab.

Ich habe ein Reh angefahren. Was muss ich tun?

Unfallstelle sichern, Polizei (133) oder den örtlichen Jäger verständigen – auch wenn das Tier weggelaufen ist. Nimm das Tier nicht mit: Wild gehört dem Jagdausübungsberechtigten.

Ich habe einen Igel gefunden. Braucht er Hilfe?

Wenn er tagsüber unterwegs ist, taumelt, verletzt ist, Fliegenmaden hat oder Atemgeräusche macht: ja, sofort zur Igelstation oder zum Tierarzt. Gesunde Jungigel im Herbst brauchen meist keine Hilfe; im November sollten sie laut Wildtierhilfe Wien um 600 g wiegen. Keine Milch geben.

Kann ich Tierquälerei anonym melden?

Ja, Hinweise an die Tierschutzombudsstellen der Länder sind auch anonym möglich. Je genauer deine Angaben (Ort, Datum, Uhrzeit, Fotos), desto eher kann die Behörde handeln.

Darf ich streunende Katzen füttern?

Füttern allein löst das Problem nicht. In Österreich müssen Katzen mit regelmäßigem Freigang kastriert sein, wenn sie nicht zur Zucht dienen. Viele Tierschutzvereine fangen streunende Katzen ein, lassen sie kastrieren und setzen sie wieder aus. Frag bei einem Verein in deiner Nähe nach – oder bei uns.

WichtigDieser Artikel ersetzt keine tierärztliche Untersuchung. Im Zweifel: Tierarzt oder Tierklinik anrufen – lieber einmal zu früh. Notfallnummern →

Quellen

Redaktion Save Our AnimalsWir schreiben für Menschen, die Tieren helfen – verständlich, mit Quellen und aus der Praxis unserer Partner. So arbeiten wir
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